Sie lesen in einem Stellenangebot unter “gewünschte Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen: Englisch” und schreiben dann in Ihrer Bewerbung unter “Sprachen” ganz einfach “Englisch” oder vielleicht noch ein “Englisch: gut”.
Ist diese Angabe aber wirklich für den Entscheider aussagekräftig und hilfreich genug? Wäre nicht eine Aussage zu Ihrem Sprachvermögen nach den Kriterien “verstehen, sprechen, schreiben” viel aussagekräftiger? Und würden Sie sich nicht auch in diesem “Mosaikstein” von anderen Bewerbungen abheben und damit Ihre Chancen erhöhen?
Dann machen sie doch von folgender Gliederungsform Gebrauch. Schon seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, das Fremdsprachenvemögen nach dem “Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)” des Europarats anzugeben. Weiterlesen

Es ist müßig der Frage nachzugehen, ob der oder die “googelnden” Personaler/in sich ethisch vertretbar verhält oder doch Ihre Privatsphäre verletzt; die Frage ist längst beantwortet. Mehr als jede/r zweite tut dies, so sowohl in einer Studie der Universität Erfurt
“Unsere Generation wird eines Tages nicht nur die ätzenden Worte und schlimmen Taten der schlechten Menschen zu bereuen haben, sondern auch das furchtbare Schweigen der guten.”
Kürzlich habe ich im
[Update 02.05.2012]
[mit Updates bis 03.10.2015]