Fremdsprachen optimal angeben

Sie lesen in einem Stellenangebot unter “gewünschte Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen: Englisch” und schreiben dann in Ihrer Bewerbung unter “Sprachen” ganz einfach “Englisch” oder vielleicht noch ein “Englisch: gut”.

Ist diese Angabe aber wirklich für den Entscheider aussagekräftig und hilfreich genug? Wäre nicht eine Aussage zu Ihrem Sprachvermögen nach den Kriterien “verstehen, sprechen, schreiben” viel aussagekräftiger? Und würden Sie sich nicht auch in diesem “Mosaikstein” von anderen Bewerbungen abheben und damit Ihre Chancen erhöhen?

Dann machen sie doch von folgender Gliederungsform Gebrauch. Schon seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, das Fremdsprachenvemögen nach dem “Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)” des Europarats anzugeben.
In sechs Kompetenzstufen kann man dabei sein eigenes Vermögen schlüsseln:

  • A: elementare Sprachverwendung (A1 und A2)
  • B: selbstständige Sprachverwendung (B1 und B2)
  • C: kompetente Sprachverwendung
  • C1: fortgeschrittenes Kompetenzniveau
  • C2: nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung.

Was hindert Sie daran, diese Gliederungsform dann auf ihr “verstehen, sprechen, schreiben” anzuwenden? Selbst wenn Sie vermuten, dass der zuständige Entscheider diese Schlüsselung nicht auf Anhieb versteht? Sie heben sich auf jeden Fall von anderen Bewerbungen ab.

Ich selbst verwende für meine Sprachangabe häufig folgendes:
Englisch (nach GER): verstehen C1, sprechen B2, schreiben B1.

Eine vollständige Erläuterung der Ebenen und das Raster zur Selbsteinstufung finden Sie als PDF unter GER Raster zur Selbstbeurteilung.

In einem entsprechenden Wikipediaartikel  finden Sie auch eine Übersicht der vergleichbaren Sprachprüfungen der verschiedensten Länder und Institute.

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