Sie lesen in einem Stellenangebot unter “gewünschte Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen: Englisch” und schreiben dann in Ihrer Bewerbung unter “Sprachen” ganz einfach “Englisch” oder vielleicht noch ein “Englisch: gut”.
Ist diese Angabe aber wirklich für den Entscheider aussagekräftig und hilfreich genug? Wäre nicht eine Aussage zu Ihrem Sprachvermögen nach den Kriterien “verstehen, sprechen, schreiben” viel aussagekräftiger? Und würden Sie sich nicht auch in diesem “Mosaikstein” von anderen Bewerbungen abheben und damit Ihre Chancen erhöhen?
Dann machen sie doch von folgender Gliederungsform Gebrauch. Schon seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit, das Fremdsprachenvemögen nach dem “Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)” des Europarats anzugeben. Weiterlesen