Unsere Website, also den Internetauftritt, zu verschlüsseln? Warum, wie und was soll das denn bringen?
Diese Fragen sollte sich jeder, insbsondere Unternehmen die Bewerber suchen oder freiberuflich tätige HR-Recruiter stellen, die also in irgendeiner Weise über das Internet Bewerbungsunterlagen, also “personenbezogene Daten” erwarten.
Denn unser Gesetzgeber hat bereit im Juli 2015 durch das Telemediengesetz (TMG) im § 13 im Absatz 7 geändert, der jetzt wie folgt lautet: Weiterlesen


Wenn Sie meine Artikel hier interessant finden und Sie diese (natürlich auch meine Internetseiten) ohne Risiko der Preisgabe Ihrer persönlichen Daten bewerten wollen, auf neudeutsch Liken oder Tweeten, dann können Sie dies ohne Risiko gerne tun, denn jetzt werden keine persönlichen Browserdaten oder ihre IP-Adresse mehr übertragen.
Auch wenn sich der Social-Media-Recruiting-Report 2012 des Institute for Competitive Recruiting (ICR) in der Hauptsache an die Recruiter und Unternehmen wendet, so können doch auch Bewerber ihren Nutzen aus den Ergebnissen ziehen.
Es ist müßig der Frage nachzugehen, ob der oder die “googelnden” Personaler/in sich ethisch vertretbar verhält oder doch Ihre Privatsphäre verletzt; die Frage ist längst beantwortet. Mehr als jede/r zweite tut dies, so sowohl in einer Studie der Universität Erfurt