Unsere Website, also den Internetauftritt, zu verschlüsseln? Warum, wie und was soll das denn bringen?
Diese Fragen sollte sich jeder, insbsondere Unternehmen die Bewerber suchen oder freiberuflich tätige HR-Recruiter stellen, die also in irgendeiner Weise über das Internet Bewerbungsunterlagen, also “personenbezogene Daten” erwarten.
Denn unser Gesetzgeber hat bereit im Juli 2015 durch das Telemediengesetz (TMG) im § 13 im Absatz 7 geändert, der jetzt wie folgt lautet: Weiterlesen