Gerade als Personaler will ich »Flagge« zeigen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung, die Dreiprozenthürde (als Sperrklausel und Hürde gegen kleinere Parteien), ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, damit auch radikalen Splitterparteien »Tür und Tor« geöffnet.
Wer also nicht zur Europawahl am 25. Mai 2014 geht, gibt diesen Gruppierungen im Parlament ein überproprtionales Gewicht.
Daher gehen Sie zur Wahl, denn es geht nicht nur um Europa, es geht auch um die Demokratie.