Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Sachstand 2013, eine traurige Wahrheit

anerkennungEin gutes Jahr nun könnten sich die rund 2,9 Millionen Migranten ihre heimatlichen Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen. Gut 300.000 davon kämen davon wirklich für eine Anerkennung in Frage, so jedenfalls schätzte man dies vor einem Jahr. Damals gab es viel Vorschußlorbeer, den ich mit vielen Links in meinem ersten Artikel Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschrieb.

Wie sieht nun nach 12 Monaten die Realität aus? Es klingt schon toll, wenn man berichtet, dass rund 360.000 Seitenzugriffe auf das Online-Portal “Anerkennung in Deutschland” erfolgt sind und sich dann davon rund 124.000 über die zuständigen Stellen und über das Verfahren zur Anerkennung ihres Berufsabschlusses vertieft informiert haben. 40 % aber direkt aus dem Ausland.

Nur rund 30.000 Menschen mit Migrationshintergrund haben aber bisher überhaupt einen Antrag gestellt. Davon wurden bis Ende Februar rund 5.000 Anerkennungsverfahren abgeschlossen, das sind aber gerade mal 1,7 % aller möglichen Berechtigten (siehe Grafik, Zahlen BMBF) http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/422.php Alle Zahlen kann man übrigens beim BMBF, Bereich Bildung nachlesen. Ein eigentlich klägliches Zwischenergebnis.
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Woran liegt es? Sicherlich an der zersplitterten Informationspolitik, wenn man sich die vielen Internetauftritte und Informationsquellen ansieht. Aber sicherlich auch an der Scheu und mangelnden Informationsbereitschaft einiger Betroffener. Häufig aber auch an den hohen Gebühren, die bis zu 600 € betragen, und glaubt man der Süddeutschen Zeitung sogar vierstellig sein können. Sicherlich aber auch an dem mangelhaften Umsetzungswillen der Mehrheit der Bundesländer, denn diese müssen ergänzende Gesetze beschließen.

Nur fünf der 16 Bundesländer – Hamburg, Saarland, Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern – haben im Rahmen der Kulturhoheit ihre Hausaufgaben gemacht und ein ergänzendes eigenes Anerkennungsgesetz verabschiedet – die Konsequenz unserer zersplitterten Bildungslandschaft. Die Landtage in Bayern und Nordrhein-Westfalen beraten das Gesetz zur Zeit, in Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein liegen bisher nur Regierungsentwürfe vor. Ein mühsamer Prozeß. In welcher Form Unternehmen ihre Beschäftigten und deren Angehörige informieren, lässt sich leider kaum ermitteln.

Es gibt also noch viel zu tun, wenn wir den Fachkräftemangel wenigstens auch durch diesen Ansatz mit beseitigen wollen.

Hier daher noch einmal die beiden wichtigsten Links für eine Erstberatung:

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