Sie hatten in den letzten Jahren als Arbeitnehmer Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen? Dann müssen Sie sehr rasch handeln, denn eine automatische Übernahmen nach 2013 kann Ihr Arbeitgeber leider nicht mehr durchführen.
Ab dem 1. Januar 2013 greift nun wirklich das neue Verfahren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), das schon zwei Mal verschoben wurde. Damit verliert Ihre alte Lohnsteuerkarte ab 2013 ihre Gültigkeit dann, wenn der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung auf ELStAM umstellt. Dies werden aber die meisten Arbeitgeber tun!
Damit Ihnen aber mit der ersten Gehaltsabrechnung nicht netto weniger überwiesen wird, müssen Sie Ihre Freibeträge bis zum Jahresende 2012 – eigentlich bis zum 30.11.2012 – bei Ihrem Finanzamt neu beantragen. Und Achtung! Nachträglich und unterjährig können Sie Freibeträge Ihrem Arbeitgeber nicht mehr mitteilen. Diese können Sie dann erst im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs Anfang 2014 berücksichtigt lassen.
Welche Freibeträge und der Pauschbeträge Sie geltend machen können, finden Sie im § 39a des EStG. Und die Antragsformulare auf dem Server des Bundesministeriums für Finanzen.
Für einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gibt es zwei verschiedene Steuerformulare :
- den 2-seitigen “vereinfachten” Lohnsteuerermäßigungsantrag: Dies ist das Formular , wenn Sie bereits im Vorjahr einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben und einen gleich hohen oder geringeren Freibetrag als im Vorjahr beantragen wollen. Auch bei einer Änderung der Kinderfreibeträge reicht dieser vereinfachte Vordruck.
- den 6-seitigen “normalen” Antrag auf Lohnsteuerermäßigungsantrag: Dies ist das Formular , Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen oder einen höheren Freibetrag beantragen.
Und gewöhnen Sie sich vielleicht für Ihre nächste Steuererklärung an ELSTER online, der Software um Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch via Internet an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Denn bald werden Sie nur noch so an Ihre Erstattung kommen.
[Update 07.12.2012]
Da im Steuerrecht niemals etwas einfacher wird hat man wenigstens ein Informationsportal geschaffen. Unter ELSTER für Arbeitnehmer kann man sich noch umfangreich über ELStAM informieren.
So einfach liese sich die Frage nicht beantworten, denn es kommt auf die Einkommensart und den Inhalt dessen, was Sie sich eintragen lassen wollen, an. Zumal es eine Lohnsteuerkarte so nicht mehr gibt. Denn bis zum Jahreende müssen z.B. Arbeitgeber die entsprechenden Daten elektronisch abrufen, dem sog. ELStAM-Verfahren.
Der einfachste Weg ist es, sich mit der konkreten Frage an “sein” Finanzamt zu wenden. Das geht in der Regel auch telefonisch, die Telefonnummer finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
Ich habe eine Frage,
muss ich einen Freibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte für 2014 neu beantragen.
Ich finde nigends passende Infos dazu.
vielen Dank.